Rechtsprechung
BVerwG, 16.02.1996 - 2 B 151.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,19083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.08.1994 - 11 A 294/92
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1995 - 3 L 767/94
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1995 - 3 L 818/94
- BVerwG, 16.02.1996 - 2 B 151.95
- BVerwG, 16.02.1996 - 2 B 153.95
- BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 4.96
- BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 6.96
- OVG Schleswig-Holstein, 03.12.1999 - 3 L 767/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83
Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11 …
Auszug aus BVerwG, 16.02.1996 - 2 B 151.95
Die Entscheidung im erstrebten Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung hinsichtlich der Fragen beizutragen, wie ein Beamter, der seine gesetzlich vorgesehene Besoldung für verfassungswidrig zu niedrig hält, das Begehren nach entsprechend höherer Besoldung gerichtlich geltend machen kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 -2 C 14/83]>), und ob die Besoldung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12 mit drei Kindern seit 1990 den an die Besoldung von Beamten mit drei und mehr Kindern verfassungsrechtlich zu stellenden Anforderungen genügt. - BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 4.96
Beamtenrecht: Geltendmachung einer angemessenen Beamtenbesoldung
Auszug aus BVerwG, 16.02.1996 - 2 B 151.95
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 4.96 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.